Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hochschulabgabengesetz HAbgG NRW § 11 (aufgehoben) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 11 HAbgG NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz. Zweiter AbschnittNachlagerung